Impressum Pinoccio Kinderparadies e.U.
Alexander Schranz
Staldenstraße 1
6890 Lustenau
Österreich

Vertreten durch: Alexander Schranz

Gebrauchtwarenhandel, Spielwarenhandel, Sport- und Freizeithandel, Werkstatt für Rad und Ski, Verleih für E-bike und Ski
Tel.: +43 5577 88035
E-Mail: office@pinoccio.at
UID-Nr: ATU73732623

Gewerbeordnung: ww.ris.bka.gv.at
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Dornbirn

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können allfällige Beschwerden auch an die oben angegeben E-Mail-Adresse richten.
Wir sind weder dazu bereit noch dazu verpflichtet, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem österreichischen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Allgemeine Geschäftsbedigungen
1. Allgemeines
Die Firma Pinoccio Kinderparadies – im Folgenden „Unternehmen“ genannt -, erbringt alle ihre Leistungen (Verleih, Kommission bzw. Verkauf) ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese dem Kunden mitgeteilt und hat der Kunde für den Fall, dass er diese nicht akzeptiert, binnen 14 Tagen Zeit zu widersprechen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

2. Vertragspartner:
Das Unternehmen verkauft seine Waren in der Regel ausschließlich an Verbraucher.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die beim Verkäufer eine Bestellung/Kauf abschließt, die überwiegend weder ihrer noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung/Kauf, dass er Verbraucher ist und die Ware nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erwirbt.

Sollte der Kunde die Ware als Unternehmer erwerben, so erfolgt der Verkauf der Ware bei gebrauchten Sachen – abweichend von Punkt 5 – unter Ausschluss der Gewährleistung. Des Weiteren wird bei derartigen Rechtsgeschäften mit Unternehmen auch ein allfälliger Schadenersatz wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit sowie Irrtum und Verkürzung über die Hälfte gemäß § 351 UGB ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang
Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von vornehmlich gebrauchten und teilweise neuen Waren im Bereich Spielzeug, Kinderkleidung, Babybedarf, Wintersportartikel, Fahrrad, Sportartikel sowie Ausrüstung (Helme, Schibrillen, Schischuhe, Eislaufschuhe, Schi, Schistöcke, etc.) als auch Bekleidung (Schijacken, Schihosen, Funktionswäsche, Accessoires, etc.).

Das Unternehmen kauft bzw. nimmt in Kommission darüber hinaus gebrauchte und neuwertige Wintersportartikel und Fahrradzubehör sowie Spielwaren und Kleidung für Kinder, die sich in einem gepflegten, sauberen und sehr guten Zustand befinden, vom Kunden ab.

Grundsätzlich vom Ankauf bzw. der Kommissionsannahme durch das Unternehmen ausgeschlossen, sind defekte, mangelhafte oder verschmutzte Artikel.

4: Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer erklärt rechtsverbindlich, dass die von ihm übergebenen Waren sein alleiniges Eigentum darstellen und nicht mit Rechten Dritter behaftet sind. Der Verkäufer haftet für sämtliche Schäden, die dem Unternehmen mangels Verfügungsrechtes des Verkäufers entstehen.

Der Verkäufer verpflichtet sich, das Unternehmen diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

5: Gewährleistung
Im Zuge des Kommissionsgeschäftes übernimmt das Unternehmen als Vermittler keine Gewährleistung und/oder Garantie. Der Käufer ist berechtigt gebrauchte Kleidung, Schuhe und Spielsachen mit dem angebrachten Barcodeetikett sowie dem Kassabon innerhalb von 2 Werktagen ab Kauf zurückzugeben. Der Käufer erhält den Verkaufsbetrag in bar zurück.

Es handelt sich um einen Verkauf von Privat an Privat und ist daher sowohl die Gewährleistung als auch Garantie ausgeschlossen.

Der Eigentümer der Kommissionsware erklärt, dass ihm keinerlei Mängel bekannt sind, keine Mängel verschwiegen wurden und bestätigt deren Mängelfreiheit. Der Eigentümer haftet für eine einwandfreie Ware. Er verpflichtet sich im Falle der Inanspruchnahme den Vermittler schad- und klaglos zu halten.

Das Unternehmen erwirbt an den gegenständlichen Kommissionswaren keinerlei Eigentumsrecht, sondern übernimmt lediglich das Handling, den Verkauf und das Marketing für die ihr übergebenen Waren für den vereinbarten Zeitraum von 12 Wochen.

Eine Überprüfung der Waren durch das Unternehmen auf Mängel kann nicht erfolgen. Das Unternehmen übernimmt für Diebstahl, Beschädigungen, Verschmutzungen sowie höhere Gewalt, Verlust und Schwund keinerlei Haftung gegenüber dem Verkäufer.

Die Verkaufspreise werden aufgrund der aktuellen Marktlage vom Pinoccio Kinderparadies bestmöglich festgelegt. Eine Haftung oder Garantie für einen Verkauf werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Sämtliche Artikel, die die Verkäufer im Unternehmen abgeben, werden für 12 Wochen ab Annahmedatum im Geschäft zum Verkauf angeboten. Bei frühzeitiger Abholung der Kommissionsware, wird eine Handlingsgebühr vom Unternehmen eingehoben, diese beträgt innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe € 20, danach € 10 für die restlichen Wochen.

Nach Ablauf der Kommissionszeit kann die Ware innerhalb von 10 Tagen unaufgefordert und selbständig aus dem Regal herausgenommen und an der Kassa ausgebucht werden. Ansonsten geht das Eigentumsrecht an das Unternehmen über, welches berechtigt ist, diese für einen gemeinnützigen oder karitativen Zweck zu verwerten. Diesbezüglich geht das Eigentumsrecht an der übergebenen Kommissionsware verloren (vgl. § 6 Abs 1 Z 2 KSchG ua).

Das jeweilige Annahmedatum ist auf dem Lieferschein vermerkt!

Für den Fall eines Verkaufes der Kommissionsware wird der Verkaufserlös im Geschäft ausbezahlt, wobei das Guthaben per Internet abrufbar ist.

Annahmeort gilt als Auszahlungsort.

Gebrauchtwaren-Annahmezeiten:
Kleiderannahme erfolgt nur mit Termin!
Lustenau: Montag und Donnerstag
Bludenz: Mittwoch

Alle anderen Waren können abgegeben werden:
Lustenau:
Dienstag, Mittwoch und Freitag
09.00 Uhr – 11.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.30 Uhr

Bludenz:
Montag, Dienstag und Freitag
9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Es wird ausdrücklich Österreichisches Recht vereinbart sowie die Zuständigkeit des BG Dornbirn.