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Telefon: +43 5577 88035
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AGB

Der Verkäufer erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist. Der Verkäufer haftet für sämtliche Schäden, die Pinoccio-Secondhandshop mangels Verfügungsrecht des Verkäufers entstehen. Pinoccio erwirbt an den ihr zur Vermittlung übergebenen Gegenständen keinerlei Eigentumsrechte, sondern übernimmt lediglich die Werbung und den Verkauf der übergebenen Ware für einen vereinbarten Zeitraum.

Eine Überprüfung der Ware durch Pinoccio auf Mängel, kann leider nicht erfolgen.
Der Kunde haftet für einwandfreie Ware.

Für Diebstahl, Beschädigungen, Verschmutzungen, durch Dritte, sowie höhere Gewalt, Verlust und Schwund übernehmen wir keine Haftung.

Nach Ablauf der Kommissionszeit muss die Ware unaufgefordert abgeholt werden, ansonsten geht sie karitativen Zwecken zu. Auf die Bedeutung des Eigentumsverlustes wird gemäß S 6 Abs. 1 Z 2 KSchG und S 864a ABGB besonders hingewiesen.

Kleidung:  genaue Termine stehen auf dem Lieferschein.

Die RESTLICHEN Artikel die nicht unter die Rubrik Kleider fallen, müssen innerhalb von 3 MONATEN abgeholt werden.

 

Kinderwagen:

bleiben 2 Monate zum vereinbarten Preis und 1 Monat zum halben Preis im Geschäft.

Falls Sie dies nicht wünschen, müssen Kinderwagen nach 2 Monaten wieder abgeholt werden. Nach Ablauf der Kommissionszeit wird der Kinderwagen karitativ gespendet. 

Karitativ heißt bei uns, der größte Teil der Ware wird zu Gunsten von Katharina verkauft (siehe unter wir HELFEN)

Jeweils vor Saisonende(Termin steht genau auf dem Lieferschein) findet ein Abverkauf der saisonabhängigen Waren statt. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass die festgesetzten Preise um 50 % reduziert werden(dies gilt nur bei Kleidung und Straßenschuhen). Falls Sie die Ware nicht reduziert verkaufen möchten, können Sie gerne Ihre Ware abholen.

Sie haben die Möglichkeit die nicht verkaufte Ware, nach Ablauf der Frist in mein Eigentum übergehen zu lassen. Ich verkaufe die Ware für einen guten Zweck (siehe unter wir HELFEN) und der gesamte Erlös kommt Katharina zu Gute. Immer im Januar und Juli haben wir einen 1,--Eurotag 

Bei Nichtverkauf eines Kinderwagens wird ein Unkostenbeitrag von 10 Euro eingehoben.

Der Verkaufserlös wird sofort nach Verkauf ausbezahlt. Sie können Ihr Guthaben per Internet jederzeit abrufen. Fällige Geldbeträge aus dem Verkaufserlös sind innerhalb von 2 Jahren ab Auftragsdatum zu beheben.

Wenn Sie sperrige Gegenstände abgeben wollen, informieren Sie sich bitte vorher telefonisch, ob diese aus Platzgründen entgegengenommen werden können.

Gerichtsstand ist Dornbirn

 

KLEINANZEIGER 

Unentgeltliche Inserate berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

Pinoccio haftet nicht für die im Kleinanzeiger angebotenen, gehandelten Produkte, weder aus Gewährleistung, noch aus Produkthaftung oder aus Garantie.

 

Pinoccio haftet weder für direkte noch indirekte Schäden, Folgeschäden und atypische Schäden gleich welcher Art (Ersatz von entgangenem Gewinn, verlorenen Daten, etc.). Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes sowie andere zwingende Gesetzesbestimmungen bleiben unberührt.

  

Haftung für Anzeigen und Schutzrechte

Die volle Verantwortung für Form und Inhalt der Anzeige bzw. diesbezüglicher Text- und Bildunterlagen und deren rechtliche Zulässigkeit liegt beim jeweiligen Kunden. Dieser verpflichtet sich neben der Beachtung aller für seine Einschaltung relevanten Rechtsvorschriften ausdrücklich zur Unterlassung der Gefährdung oder Verletzung von Rechten Dritter sowie insbesondere der Verbreitung pornographischer, Gewaltverherrlichender oder sonst anstößiger Inhalte. Der Kunde erklärt weiters, bezüglich aller Schutzrechte an beigestellten Anzeigemitteln (v.a. Marken- u. Urheberrechte) verfügungsberechtigt zu sein und erteilt Pinoccio mit dem Auftrag die Befugnis zu deren Verwendung im Rahmen der Vertragserfüllung. Pinoccio ist zur Prüfung der Einschaltung auf Rechtskonformität und zur Anregung notwendig erscheinender Änderungen berechtigt, aber nicht verpflichtet. 

Der Auftraggeber/Kunde garantiert Pinoccio sowie deren Mitarbeiterinnen und Beauftragten, dass sein Inserat (einschließlich etwaiger Bilder, Videos) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Pinoccio sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat begründet werden, schad- und klaglos zu halten und für dadurch erwachsene Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbs- (von Mitbewerbern des Auftraggebers erhoben), urheber- oder sonstiger immaterialgüterrechtlicher Ansprüche, für Schadenersatzansprüche auf gleich welcher Rechtsgrundlage, für verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen sowie sämtliche Rechtsfolgen .

 

Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung umfasst auch Kosten notwendiger und zweckentsprechender Rechtsverteidigung bzw. namentlich auch jene Fälle, in denen Pinoccio das Ausnützen eines Inserats zu Zwecken eigenen Wettbewerbs vorgeworfen wird. Pinoccio ist zur inhaltlichen Prüfung des Inserates nicht verpflichtet.

 Im Falle einer angedrohten Inanspruchnahme wegen behaupteter Rechtsverletzungen durch ein Inserat ist Pinoccio berechtigt, Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. der zwischengeschalteten Agentur demjenigen bekannt zu geben, der Ansprüche aus derartigen Verstößen glaubhaft macht.   
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